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Essen: Das beschleunigte Verfahren ermöglicht Verurteilung eines Einbrechers noch am selben Tag - KORREKTUR -

Von-Seeckt-Str. - 28.09.2017

45130 E.- Rüttenscheid: Gestern Morgen (27.
September) nahmen Beamte der Polizeiwache Süd einen Einbrecher in den
Kellerräumen eines Einfamilienhauses auf der Von-Seeckt-Straße fest.
Der 44-jährige Essener gelangte zuvor durch eine unverschlossene Tür
in den Keller des Hauses und entwendete dort Alkoholika und ein
Telefon. Die Tatbeute verstaute er in einem mitgeführten Rucksack.
Anschließend legte sich der Täter in den Räumlichkeiten des Kellers
schlafen. Die Hausbesitzerin entdeckte den schlafenden Mann gegen
6:50 Uhr und verständigte sofort die Polizei. Diese nahm den Essener
vor Ort fest. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er
bereits überregional als mobiler Serieneinbrecher (MOTIV-Täter)
bekannt ist. In seiner Vernehmung gestand er die Tat. Nach Absprache
mit der zuständigen Staatsanwaltschaft fand das "beschleunigte
Verfahren" in diesem Fall Anwendung. Somit konnte der MOTIV-Täter
noch am selben Tag, durch das Amtsgericht Essen, zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden. /SaSt




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de

 
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